Andere Wohnung als erwartet
Die Wohnung, die wir schließlich vor Ort besichtigt haben, wich in ihrem Gesamteindruck, ihrer räumlichen Struktur und insbesondere in der Raumaufteilung erheblich von der zuvor vermittelten Darstellung ab. Dabei ging es ausdrücklich nicht lediglich um andere Möbel, Farben oder Einrichtungsgegenstände, wie man es bei Bildern einer Musterwohnung erwarten könnte. Vielmehr war die tatsächliche Struktur der Wohnung eine deutlich andere.
Besonders problematisch empfinde ich den Umgang mit dem Grundriss. Einen entsprechenden Grundriss hatte ich zu einem früheren Zeitpunkt bereits gesehen. Später war dieser jedoch nicht mehr auffindbar bzw. aus der Darstellung des Angebots entfernt worden. Gerade weil die tatsächliche Raumaufteilung erheblich von dem zuvor entstandenen Eindruck abwich, halte ich diesen Umstand für besonders erklärungsbedürftig.
Hinzu kommt der Ablauf der Besichtigung: Bereits am vorletzten Tag vor dieser Besichtigung hatten wir mit Ihrer Mitarbeiterin einen Termin zur Besichtigung einer anderen Wohnung. Ihr war bekannt, dass wir anschließend auch die hier betreffende Wohnung besichtigen würden. Dennoch wurden wir zu keinem Zeitpunkt darauf hingewiesen, dass sich diese Wohnung in ihrer Struktur und ihrem Grundriss erheblich von der Darstellung unterscheiden würde, die uns zuvor vermittelt worden war.
Der allgemeine Hinweis, dass es sich bei den Bildern um „unverbindliche Visualisierungen und Bilder der Musterwohnung“ handelt, erklärt aus meiner Sicht zwar mögliche Unterschiede hinsichtlich Möblierung, Ausstattung oder Gestaltung. Er lässt jedoch nicht erwarten, dass Grundriss, räumliche Struktur und der gesamte Charakter der tatsächlich angebotenen Wohnung wesentlich anders sind.
Unter diesen Umständen entstand bei uns der Eindruck, dass die Präsentation der Wohnung kein realistisches Bild des tatsächlich angebotenen Objekts vermittelte. Besonders enttäuschend ist, dass trotz des persönlichen Kontakts mit Ihrer Mitarbeiterin und ihres Wissens über unsere bevorstehende Besichtigung keinerlei vorherige Klarstellung erfolgte.








