Bitterer Nachgeschmack
Mein Sohn und ich wohnten von Feb. 2022 bis Aug. 2023 in der Dachgeschosswohnung des Hauses Menchestr. 22, 35274 Kirchhain.
Bis zu unserem Auszug haben wir uns mit Herrn Schwede sehr gut verstanden; er war für Verbesserungsvorschläge zugänglich und notwendige Reparaturen/Austausche erledigte er zeitnah.
Z. B. musste das Waschbecken ersetzt werden und, da kurz nach unserem Einzug der Wasserhahn zu tropfen begann, wurde auch der Austausch der Armatur vereinbart. Diese sollte ich – gem. Absprache - online kaufen.
Auch durften wir die stark verwohnten/abgenutzten und größtenteils instabilen Küchenmöbel abbauen und einlagern. In diesem Zusammenhang wurde uns von Herrn Schwede erlaubt, den Einbau-Kühlschrank nebst zugehörigem Hochschrank ersatzlos zu entsorgen.
Nachdem wir - nach fachgerechtem Wiederaufbau der vormals abgebauten Küche - ausgezogen waren, veränderte sich das Verhältnis:
Als ich im Rahmen der Einforderung meiner Kaution auch die Kosten für die Badezimmer-Armatur geltend machte, argumentierte Herr Schwede plötzlich mit dem nicht mehr vorhandenen Küchen-Equipment (Kühlschrank + Hochschrank) und stellte mir in Aussicht, diesbezüglich Ersatzansprüche geltend zu machen, sollte ich auf die Erstattung der Armatur bestehen.
Eine Argumentation, die vor dem Hintergrund der seinerseits genehmigten Entsorgung, absolut nicht nachvollziehbar ist und offenbar als Druckmittel dienen sollte …








